Glossar

Fachinfo

Mit unserem kleinen Brandschutzlexikon bieten wir einen Überblick über einige der für den technischen Brandschutz wesentlichen Begriffe und Abkürzungen.

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Der Verein der Brandschutzbeauftragten in Deutschland (VBBD) e.V. versteht sich als Zusammenschluss aller im betrieblichen Brandschutz tätigen Personen. Eine Standardisierung der Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten sowie die aktive Betreuung nach der Ausbildung zählen zu seinen Zielen.

Der VDE mit Hauptsitz in Frankfurt am Main ist der Verband der Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik e. V., ihrer Wissenschaften, der darauf aufbauenden Technologien und Anwendungen.

Der VDMA (Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e.V.) vertritt als Industrieverband 3.000 vorrangig mittelständische Mitgliedsunternehmen der Investitionsgüterindustrie und ist damit einer der mitgliederstärksten und bedeutendsten Industrieverbände in Europa.

VdS Schadenverhütung GmbH, ein Unternehmen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV), ist gegliedert in vier operative Bereiche: Brandschutz, Security, Schulung & Information und den VdS-Fachverlag.
VdS mit dem Hauptsitz in Köln ist von der Deutsche Akkreditierungsstelle Technik e. V. (DATech) und der Trägergemeinschaft für Akkreditierung (TGA) für verschiedene Prüfungen und Zertifizierungen nach DIN, EN und ISO-Normen akkreditiert.
Die VdS Schadenverhütung GmbH ist die PÜZ für HVG.

Die Modernisierung einer bestehenden Brandmeldeanlage kann - abhängig vom Budget des Betreibers - im Voll- oder im Teilinvest erfolgen. Beim Vollinvest werden Zentrale und Melder in einem Schritt ausgetauscht. Das Hekatron-Modernisierungskonzept ermöglicht kundenspezifische, budgetabhängige Lösungen, die voll und ganz der DIN 14675/A1 entsprechen, und garantiert Investitionssicherheit.

Die Vereinigung verantwortungsvoller Brand- und Rauchschutz (VVBR) e.V. vereint industrielle Unternehmen mit einem entsprechenden Produkt- und Systemspektrum. Wissenstransfer, nutzungsgerechte Planung, sachgerechte Ausführung, funktionssichernde Instandhaltung sowie eindeutige rechtliche Rahmenbedingungen sind ihre Ziele.