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Fachinfo
Brandschutz in Wohnanlagen Wie viel Verantwortung trägt der Vermieter?
Viele Gebäudebetreiber und Wohnungsbaugesellschaften sehen sich, ob mit oder ohne gesetzliche Rauchwarnmelderpflicht, in der Verpflichtung, den Brandschutz in den Wohnungen zu erhöhen. ProSicherheit sprach mit Eberhard Brandt, Vorstandsvorsitzender der Allgemeinen Deutschen Schiffszimmerer-Genossenschaft eG in Hamburg, über die Verantwortung für die Sicherheit der Bewohner.
ProSicherheit: Welche Erfahrungen haben Sie im Rahmen Ihrer Tätigkeit in einem genossenschaftlichen Wohnungsunternehmen mit Brandschutz gemacht?
Eberhard Brandt: In den letzten vier, fünf Jahren haben wir uns sehr intensiv mit dem Thema Brandschutz und dem Einbau von Rauchwarnmeldern beschäftigt. Ich war selbst erschreckt über die Brandhäufigkeit. In den letzten fünf Jahren hatten wir in unseren fast 9.000 Wohnungen rund 60 Brände, glücklicherweise keinen mit Todesfolge. Dies soll auch so bleiben. Deshalb war es nur konsequent, die Rauchwarnmelder so schnell wie möglich einzubauen. Deshalb haben wir auch umgehend unsere Mitglieder über die Gefahren einer Kohlenmonoxid- und Kohlendioxidvergiftung, gerade im Schlaf, informiert und von der lebensrettenden Wirkung von Rauchwarnmeldern überzeugt.
ProSicherheit: Wenn Sie die baurechtlichen Verordnungen, die den Brandschutz in Wohnungen angehen, betrachten, reichen diese Vorschriften aus?
Eberhard Brandt: Ja, ich meine sie sind ausreichend. Diese Regelungen sollten nicht zu straff gefasst und vernünftig umgesetzt werden. Beispielsweise halte ich die Übergangsfrist in Hamburg bis 2010, innerhalb derer Melder in Bestandswohnungen nachgerüstet werden müssen, für angemessen. So bleibt den Unternehmen Zeit, die Investitionen in ihre Budgetierung einzuplanen. Jedoch sollte bei der Umsetzung darauf geachtet werden, dass ein optimaler Schutz erreicht wird, schließlich geht es um Menschenleben.
ProSicherheit: Wie weit muss die Verantwortung eines Wohnungsbetreibers für die Sicherheit seiner Mieter gehen?
Eberhard Brandt: Für uns haben die Sicherheit der Bewohner und der Brandschutz einen besonderen Wert und stehen an erster Stelle. Wir haben festgestellt, dass die Verantwortung nicht beim Meldereinbau endet. Wir müssen auch an behinderte Mitmenschen denken. Deshalb stellen wir unseren hörgeschädigten Mitgliedern, die das Piepen der Melder ja nicht hören, Rüttelkissen zur Verfügung, die über Vibration warnen. Gerade erarbeiten wir außerdem eine Lösung für Querschnittgelähmte und Gehbehinderte, um ihnen im Brandfall die Flucht zu erleichtern.
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