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Neuregelung der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz "Signalwirkung für andere Bundesländer"

Heinrich Herbster, Leiter des Geschäftsbereichs Marktentwicklung bei Hekatron und Vorsitzender des DIN/FNFW-Arbeitskreises Rauchwarnmelder, zur neuen Landesbauordnung Rheinland-Pfalz.


ProSicherheit: Den deutschen Gesetzgebungsorganen wird der Hang zur Überregulierung nachgesagt. Nun also erstmals eine Regelung, die Rauchmelder in Wohnungen vorschreibt – muss das wirklich im Gesetz verankert werden?

Heinrich Herbster: Dies lässt sich am besten anhand einer Umfrage beantworten, die im Vorfeld der Gesetzesänderung durchgeführt wurde. Der Landesfeuerwehrverband Rheinland-Pfalz befragte unter anderem Bauträger und Wohnungsbaugesellschaften nach dem Stellenwert des vorbeugenden Brandschutzes in Wohnungen. Das Ergebnis lautete sinngemäß: „Wenn Rauchmelder notwendig wären, würden sie vom Gesetzgeber vorgeschrieben.“ 600 Brandtote im Jahr 2003 in Deutschland sind natürlich zu viel. Wenn aber Rauchmelder in Wohnungen eingebaut wurden, dann meist durch die Bewohner im eigenen Interesse, weniger durch Vermieter oder Bauträger.


ProSicherheit: Beobachten Sie eine Signalwirkung der Vorschrift von Rheinland-Pfalz für die Politik insgesamt?

Heinrich Herbster: Ganz eindeutig und diese Wirkung war vom rheinland-pfälzischen Gesetzgeber auch beabsichtigt, wie ich aus Beratungen im Vorfeld weiß. Als erste Folge zeigt sich ein Vorstoß der Fraktion der Grünen im Land Berlin, die ebenfalls eine Heimrauchmelderpflicht anstreben. Der Sprecher der Berliner Feuerwehr Wolfgang Rowenhagen bestätigt: „Leider haben die Erfahrungen gezeigt, dass wir mit Freiwilligkeit nicht weit kommen.“ Tatsache ist: In Deutschland werden immer noch Menschen zumeist im Schlaf vom Brandtod ereilt, was sich jedoch mit verhältnismäßig einfachen Mitteln verhindern lässt. Das Bewusstsein dafür zu stärken, das Thema noch mehr in die Köpfe und in die Medien zu bringen, ist sicherlich auch ein Erfolg der rheinland-pfälzischen Politik.


ProSicherheit: Rauchmelder müssen nicht nur eingebaut, sondern auch funktionstüchtig gehalten werden. Wie ist das sichergestellt?

Heinrich Herbster: Hier ist der Hauseigentümer in der Pflicht, denn an ihn richtet sich die Landesbauordnung. In der Praxis wird es aber wohl häufig daraus hinauslaufen, dass diese Verpflichtung per Vertrag auf den Mieter abgewälzt wird. Als analoges Beispiel sei die winterliche Räum- und Streupflicht angeführt. Um sich haftungsrechtlich abzusichern, sollte der Vermieter sich aber jährlich bestätigen lassen, dass der Mieter seiner Verpflichtung auch nachgekommen ist, d. h. die Batterien der Melder erneuert und einen Funktionstest durchgeführt hat. Eine Rechtsprechung zu diesem Themenkreis gibt es verständlicherweise noch nicht.