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Neue Normen, Regelungen und Gesetze Wachsende Sicherheit per Gesetz

Damit die permanenten Verbesserungen im Bereich der Sicherheitstechnik auch wirklich zu einem Mehr an Sicherheit führen, sind Gesetze, Normen und andere Regelungen zur praktischen Umsetzung nötig.


Höchstens jedes zehnte Wohngebäude bzw. jede zehnte Wohnung wurde nach Angaben des ZVEI bislang freiwillig mit Rauchwarnmeldern ausgestattet. Jetzt haben die Bundesländer Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein sowie ganz aktuell Hessen in ihren Landesbauordnungen eine Heimrauchmelderpflicht festgeschrieben. Hamburg wird im Januar nächsten Jahres nachziehen. "Seither hat die Nachfrage nach Heimrauchmeldern in den betreffenden Bundesländern angezogen. Von einem echten Boom kann man aber noch nicht sprechen", zieht Christian Rudolph, Leiter des Hekatron-Geschäftsbereichs Home-Security, eine erste Zwischenbilanz. Entsprechende Informationen können helfen, die Betroffenen zum Handeln im Sinne ihrer eigenen Sicherheit zu bewegen. Deshalb rät Christian Rudolph Fachhändlern, gerade auch die Wohnungsbaugesellschaften und Bauträger in ihrem Einzugsbereich gezielt anzusprechen: "Für die Installation von Heimrauchmeldern werden sich Wohnungsbaugesellschaften bevorzugt an einen Fachhändler wenden, weil sie dort alle Leistungen wie Projektierung, Montage und Instandhaltung aus einer Hand erhalten. Somit ist auch im Schadensfall sichergestellt, dass die Gesellschaft ihr Möglichstes getan hat, um keine Fragen der Haftung offen zu lassen."


Auch in Hinblick auf Brandmeldesysteme gibt es aktuell eine Reihe wichtiger Änderungen im Bereich der Vorschriften und Regelwerke. So ist eine Neuausgabe der DIN 14675 für Anfang 2006 geplant. Ein Ad-hoc-Arbeitskreis zur DIN/FNFW AA 72.1.1 unter Federführung von Heinrich Herbster, Geschäftsbereichsleiter Marktentwicklung der Hekatron Vertriebs GmbH, hat sie in vielerlei Hinsicht konkretisiert. Abschnitt 11 der Norm legt jetzt ganz konkret die Anforderungen an die Instandhaltung einer Brandmeldeanlage fest. Neu hinzugekommen ist Abschnitt 12, der die Änderung und Erweiterung bestehender Brandmeldeanlagen regelt. "Bisher war dies in keinem Normenwerk festgelegt und warf deshalb in jedem Einzelfall eine Menge Fragen auf", so Heinrich Herbster. Schon vor längerer Zeit wurde die europäische Bauproduktenrichtlinie durch das Bauproduktengesetz (BauPG) in Deutschland in nationales Recht umgesetzt. Dies bedeutet, dass, sobald harmonisierte Normen im Amtsblatt der EU veröffentlicht sind und die Koexistenzperiode (27 Monate) abgelaufen ist, die entsprechenden Produkte nur noch in Verkehr gebracht werden dürfen, wenn sie auf der Basis der harmonisierten Normen von einer hierfür notifizierten Stelle geprüft und zertifiziert wurden. Dies wird durch ein EG Harmonisierungszertifikat bestätigt und auf dem Produkt durch ein CE-Logo mit Zertifikatnummer kenntlich gemacht.


Sehr konstant präsentiert sich die Welt der Vorschriften im Feststellanlagen-Bereich. "Wir produzieren unsere Produkte auf Grundlage der aktuellen Fassung der DIBt-Richtlinie für Feststellanlagen", erläutert Bernhard Sosna, der im Geschäftsbereich Rauchschaltanlagen die Berücksichtigung von Normen und Vorschriften von der Entwicklung bis zum fertigen Produkt koordiniert und überwacht. Grundlage für eine korrekte Projektierung ist, dass auch die verwendeten Produkte und Systeme bauaufsichtlich zugelassen sind – und dies kann der Hersteller mit einer entsprechenden DIBt-Zulassung für Feststellanlagen nachweisen. "Wir arbeiten permanent daran, unsere Zulassungen mit neuen Produkten zu ergänzen", betont Bernhard Sosna. Sowohl die Kundenwünsche als auch die gesetzlichen Anforderungen fließen bereits frühzeitig in den Entwicklungsprozess ein.