Ex-Rauchschalter

Feststellanlagen

Schwer entzündbar

In industriellen Anlagen gibt es Räume, die nicht nur brand-, sondern auch explosionsgefährdet sind. Dies betrifft etwa Bereiche, in denen brennbare Gase entstehen oder entweichen können. Hier kann der kleinste Funke verheerende Folgen haben.
Für den Einsatz einer Feststellanlage in explosionsgefährdeten Bereichen bietet Hekatron Rauchschalter sowie alle zulassungsrelevanten Bestandteile auch in der Ex-Ausführung.


ORS 142 Ex

Der ORS 142 Ex erkennt frühzeitig sowohl Schwelbrände als auch offene Brände mit Rauchentwicklung. Ein zusätzlicher Temperaturfühler spricht bei einer Umgebungstemperatur von 70°C an. Damit kann er kann auch in den Ex-Zonen 1 und 2 zur Ansteuerung einer Feststellanlage eingesetzt werden.

Hinweis:
Der Betrieb von Feststellanlagen in explosionsgefährdeten Bereichen ist nur gemeinsam mit einer für den Explosionsschutz zugelassenen Gaswarnanlage gestattet.


Die folgende Grafik zeigt eine Übersicht der wichtigsten Bestandteile einer Feststellanlage für explosionsgefährdete Bereiche:

Der Aufbau einer Feststellanlage für eine Ex-Zone 2 ist identisch mit dem einer Anlage für eine Ex-Zone 1.
Die installierten Betriebsmittel brauchen aber nur den Anforderungen der Zone 2 zu genügen oder für die Zone 1 geeignet sein.


Abgrenzung Einsatzgebiete von Feststellanlagen in exlosionsgefährdeten Bereichen gem. DIBt

Brennbare Gase, Dämpfe oder Nebel
Nur in Räumen, in denen mit einer explosionsfähigen Atmosphäre durch brennbare Gase, Dämpfe oder Nebel gerechnet werden muss (Ex-Zonen 1 bis 2 DIN VDE 0165), dürfen Feststellanlagen eingebaut werden.

Brennbarer Staub
In Räumen, in denen mit einer explosionsfähigen Atmosphäre durch brennbare Stäube gerechnet werden muss (Ex-Zonen 10 und 11 DIN VDE 0165), dürfen keine
Feststellanlagen verwendet werden.

Ex-Zonen
Die explosionsgefährdeten Bereiche der Zonen 0 bis 2 sind wie folgt definiert:

Zone 0
Umfasst Bereiche, in denen ständig oder langzeitig eine gefährliche, explosionsfähige Atmosphäre vorhanden ist.

Zone 1
Umfasst Bereiche, in denen damit zu rechnen ist, dass eine gefährliche, explosionsfähige Atmosphäre gelegentlich auftritt.

Zone 2
Umfasst Bereiche, in denen damit zu rechnen ist, dass eine gefährliche, explosionsfähige Atmosphäre nur selten und dann auch nur kurz auftritt.


Die Festlegung der Ex-Zonen wird vom Explosionsschutzbeauftragten der Anlage vorgenommen. Die
sicherheitsrelevanten Festlegungen werden in einem Explosionsschutz-Dokument festgehalten.