FAQ
Feststellanlagen
Hier finden Sie häufig gestellte Fragen und deren Antworten zum Bereich Feststellanlagen.
1. Richtlinien und Normen
1.1 Welche Richtlinie ist für die Planung und Projektierung einer Feststellanlage zu beachten?
Für die Planung und Projektierung von Feststellanlagen gilt in Deutschland die
Richtlinie für Feststellanlagen vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt Fassung 1988).
Darüber hinaus können sie in folgenden Unterlagen weitere Details entnehmen:
1.2 Was muss bei der Planung von Feststellanlagen zusätzlich beachtet werden?
Bitte beachten Sie die Zulassungen der Türe bzw. des Tores. Teilweise sind darin Zusatzinformationen über die Richtlinie hinaus enthalten, die es bei der Planung zu beachten gilt.
1.3 Welche Arten von Zulassungen gibt es für Festellanlagen?
Zulassungen für autarke Feststellanlagen: hier erfolgt die Überwachung und Auslösung durch eine Steuerung die ausschließlich für das Tor/die Türe zuständig ist.
Zulassungen für Brandmeldezentralen: hier erfolgt die Auslösung der FSA durch eine Brandmeldezentrale. Die Melder sind so zu programmieren, dass die Feuerwehr nicht alarmiert wird.
2 Allgemeines
2.1 Wer darf eine Feststellanlage installieren?
Für die Montage und Installation einer Feststellanlage sind entsprechende Fachkenntnisse erforderlich. Außerdem sind die einschlägigen Normen zu beachten. Der Netzanschluss muss durch eine Elektrofachkraft bzw. eine elektrotechnisch unterwiesene Person erfolgen. Siehe hierzu auch die Richtlinie für Feststellanlagen.
2.2 Sind Feststellanlagen an Brandschutztüren mit Federbandschließern zulässig?
Feststellanlagen dürfen in diesem Fall nur eingesetzt werden, wenn die Federbänder im Zulassungsbescheid der Türe aufgeführt sind.
2.3 Mit welchen Geräten kann der Funkrauchschalter ORS 145 F kombiniert werden?
Der ORS 145 F kann mit allen Geräten, die in der gleichen Zulassung aufgegeführt sind, kombiniert werden.
2.4 Wie kann die Offenhaltung des Abschlusses abgefragt werden?
Mit einem Endschalter oder einem Türhaftmagneten mit Rückmeldung (THM 446/THM 447).
2.5 Gibt es eine Steuerung für Feststellanlagen die mit Notstrom versorgt wird?
Ja, das Stromversorgungsgerät SVG 522 ist mit einer Akkupufferung ausgestattet und für die Anwendung an Feststellanlagen zugelassen.
2.6 Wie können Seiten- und Deckenklappen angesteuert werden?
Mit dem Stromversorgungsgerät SVG 522 in Verbindung mit der Türsteuerkarte TSK 03 können Seiten- und Deckenklappen angesteuert werden.
2.7 Wer gilt als Fachmann?
Fachmann oder Fachfrau (auch Spezialist oder Experte) ist eine Person, die über umfangreiches Wissen auf einem oder mehreren bestimmten Gebieten, oder über spezielle Fähigkeiten verfügt. Auch ein Wissensvorsprung gegenüber der Allgemeinheit kann einen Fachmann definieren.
Eine Bestätigung, dass eine Person über das Fachwissen verfügt, erfolgt in der Regel durch Übergabe eines Zeugnisses, das durch eine staatliche bzw. staatlich anerkannte oder allgemein anerkannte Prüfung bestätigt wird.
3 Projektierung und Montage
3.1 Wo sind die Rauchschalter am Feuerschutzabschluss zu installieren?
Die Rauchschalter sind nach den Richtlinien des DIBt zu montieren (siehe Entscheidungsdiagramm oder Planungshandbuch). Die Sturzhöhe und Breite des Feuerschutzabschlusses bestimmen dabei die Anzahl der Rauchschalter.
3.2 Muss bei einer Feststellanlage immer auch ein Handtaster montiert werden?
Ja, jede Feststellvorrichtung muß auch von Hand ausgelöst werden können, ohne dass die Funktionsbereitschaft der Auslösevorrichtung beeinträchtigt wird.
Bei Türschließern mit elektromagnetischer Feststellung, nicht jedoch bei sog. Freilauftürschließern, darf die Handauslösung entfallen, wenn die Feststellung durch geringen Druck auf das Türblatt aufgehoben werden kann.
3.3 Auf welcher Höhe wird der Handtaster montiert?
Entsprechend den Vorgaben der VdS-Richtlinie 2095 und der DIN 14637 wird der Montageort von Handfeuermeldern bzw. Handauslösetastern beschrieben.
Vorgaben VdS:
Bei der Anordnung und Aufteilung von Handfeuermeldern müssen diese gut sichtbar angebracht, frei zugänglich und im Bedarfsfall durch ein Hinweisschild nach DIN 4066 gekennzeichnet sein. Der Druckknopf muß sich mindestens 1,4 m +/- 0,2 m über dem Fußboden befinden.
Vorgaben DIN 14637:
Der Handauslösetaster (Drucktaster gem. DIN 14637) soll sich in unmittelbarer Nähe der Tür befinden und sollte durch die festgestellte Tür nicht verdeckt werden. Die empfohlene Befestigungshöhe ist 1,4 m +/- 0,2 m über dem Fußboden.
3.4 Wie werden die Ankerplatten auf dem Türblatt montiert?
Die DIBt-Richtlinien beschreiben den umlaufenden Rand (Breite 150mm) als Montageort. Für die Anbringung von Ankerplatten an Brandschutztüren ist in erster Linie die Montageanweisung des Herstellers maßgeblich. Weiter schreiben die DIBt-Richtlinien vor, dass Feuerschutzabschlüsse nicht durchbohrt werden dürfen. Als mögliche Befestigungsart werden Einniet- / Einziehmuttern genannt. Die Verwendung von selbstschneidenden Schrauben ist nicht abnahmefähig. Im Zweifelsfall ist die Eignung der Befestigung durch Prüfung nachzuweisen. Außerdem ist die Zulassung des Abschlusses ist zu beachten.
3.5 Welche Kabel können bei der Montage verwendet werden?
Es können alle handelsüblichen Fernmeldekabel mit oder ohne Abschirmung verwendet werden. Der Leitungsquerschnitt muss entsprechend der Stromaufnahme der verwendeten Geräte sowie der Leitungslänge ausgelegt werden. Die Herstellerangaben sind zu beachten!
3.6 Bei wieviel Luftfeuchtigkeit ist ein ORS 142 noch voll funktionsfähig?
Die Luftfeuchtigkeit kann bis zu 95% ohne Betauung betragen.
3.7 Wie ist die Vorgehensweise, wenn die Decke nicht so beschaffen ist, wie in den Richtlinien beschrieben?
Bei Abschlüssen, die an Räume grenzen, deren Deckenhöhen nicht den Beispielen der DIBt-Richtlinien entsprechen, kann es erforderlich sein, dass zur frühen Branddetektion zusätzliche Rauchschalter notwendig sind. Diese müssen vom zuständigen Brandschutzsachverständigen geplant werden.
3.8 Aus welchen Komponenten besteht eine Feststellanlage?
Die Feststellanlage setzt sich aus einer Energieversorgung (Netzteil), Brandmelder (Rauchschalter), einer Feststellvorrichtung (Haftmagnet + Ankerplatte oder Schließmittel mit integrierter Feststellung), Auslösevorrichtung und einem Handauslösetaster zusammen.
3.9 Was ist zu beachten, wenn bei einer bestehenden Feststellanlage Geräte ersetzt werden müssen?
Werden Geräte ersetzt, die nach der letzten Abnhame der Feststellanlage nicht in der Zulassung enthalten sind, ist eine Neuabnahme nach einer aktuell gültigen Zulassung erforderlich.
3.10 Was ist bei Umgebungen mit Staub, Dampf und betriebsbedingter Rauchentwicklung zu beachten?
Bei Störgrößen wie Staub, Dampf oder betriebsbedingter Rauchentwicklung können vermehrt Täuschungslalarme bei dem Rauchschalter ORS 142 auftreten. Daher empfehlen wir in diesen Bereichen den Einsatz des Thermoschalters, TDS 247.
Die DIBt-Richtlinie gibt vor, dass bei Flucht- und Rettungswegen sowie Rauchschutztüren, ausschließlich optische Rauchschalter (z.B. ORS 142) engesetzt werden dürfen. In Umgebungen mit einer starken Staubbelastung ist zu prüfen, ob eine Explosionsgefahr besteht!
3.11 Wie groß muss der Abstand eines ORS 142 W zur Decke mindestens sein?
Die DIBt-Richtlinien für Feststellanlagen schreiben vor, dass die Durchströmung der Messkammer gewährleistet sein muß. Da es sehr unterschiedliche Einbausituationen gibt, ist vor Ort zu bewerten, ob von der Durchströmung der Meßkammer ausgehen kann oder nicht.
4.1 Was ist bei der Planung von Ex-Feststellanlagen zu beachten?
Für die Planung von Ex-Feststellanlagen ist zwingend ein Explosionsschutzdokument erforderlich.
Darin werden die einzelnen Ex-Zonen bestimmt. Nach dieser Einteilung wird die Auswahl der Geräte vorgenommen. Eine Gaswarnanlage ist vorgeschrieben.
4.2 Was ist bei einer Ex-Feststellanlage besonders zu beachten?
Feststellanlagen in explosionsgefährdeten Bereichen dürfen nicht eingesetzt werden, wenn mit einer explosionsfähigen Atmosphäre durch Stäube gerechnet werden muß (Zonen 20, 21 und 22 nach den ATEX-Richtlinien, frühere Bezeichnung in Deutschland nach DIN VDE 0165 Zone 10 und 11).
4.3 Gibt es spezielle Produkte für den Einsatz in Ex-Bereichen?
Alle Komponenten, die im Ex-Bereich eingesetzt werden, müssen den ATEX Anforderungen entsprechenden. Auf dem Typenschild der Geräte muss ein entsprechender Vermerk sein.
4.4 Wer nimmt die Ex-Feststellanlage ab?
Die Ex-Feststellanlage darf nur durch speziell autorisiertes Personal abgenommen werden.
Eine Berechtigung zur Abnahme einer Standard-Feststellanlage ist nicht ausreichend!
4.5 Müssen die Geräte geerdet werden?
Alle Körper elektrischer Betriebsmittel in dem Ex-Raum sind mit dem Potenzialausgleich zu verbinden. Der Querschnitt ist entsprechend der DIN VDE 60079-14 zu wählen.
4.6 Ist der Einbau einer Ex-Batterie zwischen Rauchschalter und Netzgerät notwendig?
Nein eine Ex-Batterie ist nicht notwendig, da durch das Ex-Interface die Anforderungen bezüglich der elektrischen Trennung zwischen Ex-Bereich und sicherem Bereich erfüllt sind.
4.7 Welche Informationen sind für die Planung der Gaswarnanlage notwendig?
Zur Projektierung der Gaswarneinrichtung (Gaswarnanlage) sind die Stoffliste Gas und das Explosionsschutzdokument erforderlich. Ein Explosionsschutzbeauftragter ist vom Betreiber zu benennen. Es ist zu klären, welche Stoffe detektiert werden sollen. Die Stoffliste Gas gilt als Grundlage für die Bewertung, ob und mit welchen Kalibrierwerten der Gasmessfühler eingesetzt wird. Diese Informationen werden in der Bestellung vermerkt. Falls die Überwachung mit dem HC100 nicht möglich ist, wird nach einer anderen Lösung gesucht.
5 Feststellanlagen für bahngebundene Förderanlagen
5.1 Was sind bahngebundene Förderanlagen?
Eine bahngebundene Förderanlage ist ein automatisches, führerloses Transportsystem (z.B. Palettenförderer, Gepäckbänder etc.). Diese erstrecken sich oft über mehrere Gebäudeteile und führen so durch mehrere Brandabschnitte. Durch den Einsatz einer Feststellanlage können die Brandabschnitte überwacht und im Brandfall sicher geschlossen werden.
5.2 Warum werden für Feststellanlagen für bahngebundene Förderanlagen von normalen Feststellanlagen unterschieden?
Bei bahngebunden Förderanlagen muss vor dem Schließen sichergestellt werden, dass sich das Transportsystem, bzw. das Fördergut nicht mehr im Schließbereich der Anlage befindet.
5.3 Wann müssen Lichtschranken zum Einsatz kommen?
Lichtschranken kommen dann zum Einsatz, wenn Gegenstände wie z.B. Personen oder Transportsysteme detektiert werden sollen. Bei Anlagen mit Personenschutz wird eine Überwachung des Schließbereichs benötigt. Ein unterbrechen des Schließbereichs (Lichtschranke) während der Abschluß schließt, hat zur Folge, daß z.B. Türantriebe wieder aktiviert werden und die Personen den Schließbereich passieren können.
5.4 Wird für die Förderanlage eine eigene Notstromversorgung benötigt?
Ja, nach dem Zulassungsbescheid Z-6.5-1891, muss die Notstromversorgung der Förderanlage gesondert erfolgen. Der Notstrom muss mindestens für den Zeitraum des Freifahrens des Schließbereichs, und des Schließens des Feuerschutzabschlusses zur Verfügung stehen.
5.5 Was ist eine Zwangsschließung?
Wird nach Eingang eines Rauchalarms keine Freigabe der Lichtschranke bzw. der Förderanlage gegeben, so wird nach Ablauf von 2 Minuten der Abschluss geschlossen. (VDS konform!)
5.6 Nach welcher Betriebszeit sind die Notstrombatterien des SVG 522 auszutauschen?
Die Notstrombatterien sind nach 4 Jahren auszutauschen (vgl. Z-6.5-1891, 4.3 Austausch der Batterien). Die Herstellerangaben sind dabei zu beachten!
5.7 Kann ein zeitversetztes Schließen des Feuerschutzabschlusses eingestellt werden?
Ja, an der Türsteuerkarte TSK 03 gibt es die Möglichkeit eine Verzögerungszeit von 10 sec bis 120 sec. einzustellen.
6 Abnahme
6.1 Wer darf eine Feststellanlage abnehmen?
Die Abnahmeprüfung darf nur von Fachkräften der Hersteller von Auslöse- und/oder Feststellvorrichtungen, von diesen autorisierten Fachkräften oder Fachkräfte einer dafür benannten Prüfstelle durchgeführt werden. Für die Abnahme einer Feststellanlage in explosionsgefährdeten Bereichen ist ein spezifische Qualifizierung erforderlich (vgl. Punkt 4.5).
6.2 Wann ist die Abnahme erforderlich?
Nach dem betriebsfertigen Einbau einer Feststellanlage am Verwendungsort ist deren einwandfreie Funktion und vorschriftsmäßige Installation durch eine Abnahmeprüfung festzustellen.
Eine Abnahme ist auch dann erforderlich wenn Geräte getauscht werden, die nach der vorherigen Abnahme der Feststellanlage nicht in der Zulassung aufgeführt sind.
6.3 Was passiert mit dem Zertifikat zur Abnahmeberechtigung, wenn die zertifizierte Person die Firma verlässt aber weiterhin Feststellanlagen abnehmen wird?
Die Autorisierung durch den Hersteller von Auslösevorrichtungen und Feststellvorrichtungen ist personengebunden und damit nicht übertragbar. Für den Abnahmeberechtigten bedeutet das, dass sie/er seine Abnahmeberechtigung bei einem Firmenwechsel beibehält.
6.4 Wie dokumentiert man die Abnahme und die wiederkehrenden Prüfungen einer Feststellanlage?
Das Inbetriebnahme- und Wartungsset (IW-Set) stellt Ihnen sämtliche Unterlagen und Kennzeichnungsschilder sowohl für die Abnahmeprüfung als auch für die wiederkehrenden Prüfungen und Wartungen bereit. Dabei richtet sich das IW-Set nach den Richtlinien für Feststellanlagen vom deutschen Institut für Bautechnik (DIBt), nach der Zulassung des Herstellers und nach der Instandhaltungsnorm DIN14677. Es ist nach der Abnahmeprüfung vom Betreiber aufzubewahren und für die Protokollierung der wiederkehrenden Überprüfungen und Wartungen dem Kundendiensttechniker zur Verfügung zu stellen.
7 Wartung und Instandhaltung
7.1 Wann müssen Rauch- und Thermoschalter revisioniert bzw. ausgetauscht werden?
Rauch-und Thermoschalter von Hekatron müssen nach einer Betriebszeit von 8 Jahren erneuert oder einer Werksrevision unterzogen werden (DIN 14677).
7.2 Was ist beim Austausch von ORS 132 auf ORS 142 zu beachten?
Die Energieversorgungen (Netzteile) eines älteren Gerätetyps sind für den Rauchschalter ORS 142 nicht geeignet. Daher sind gegebenenfalls die Netzteile zu erneuern. Die Energieversorgungen NG 519, NAG 02, NAG 03 oder NAG 04 sind mit der Zulassung abzugleichen. Es muss die Zulassung zugrunde gelegt werden, die zum Zeitpunkt der Abnahme angewendet wurde. Andernfalls kann eine Neuabnahme erforderlich sein (vgl. Punkt 3.9).
7.3 Wie werden Rauch- und Thermoschalter überprüft?
Rauchschalter werden mit dem Prüfaerosol Hekatron 918/5 geprüft.
Thermoschalter wie der TDS 247 sollte nach der Installation auf einwandfreie Funktion geprüft werden. Ein geeignetes Prüfgerät ist z.B. ein Fön. Beim Test mit einem Heißluftfön ist die Temperatur so zu wählen, dass der TDS 247 nicht überhitzt bzw. beschädigt wird.
7.4 Wo ist das Herstelldatum des Rauch- bzw. Thermoschalters ersichtlich?
Jedes Produkt besitzt ein Etikett oder Typenschild, auf dem Artikelnummer, Fertigungszustand und Fertigungsdatum aufgedruckt sind.
7.5 Kann der Rauchschalter innen gereinigt werden?
Der Rauchschalter darf nicht geöffnet werden. Hekatron bietet dafür revisionierte Rauchschalter im Austausch an. Für den reibungslosen Ersatz kann ein Vorabaustausch angefordert werden.
Die genauen Wartungshinweise finden Sie hier.




