Richtlinien und Normen
Feststellanlagen
Umfangreiche Prüfungen - größtmögliche Sicherheit
Eine Feststellanlage muss vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) zugelassen werden.
Die DIBt-Richtlinien legen fest, wie Feststellanlagen geplant, betrieben, abgenommen und gewartet werden sollen.
Seit September 2007 sind folgende Punkte zusätzlich in den Zulassungen Z-6.5-1571 und Z-6.5-1725 enthalten:
- Die Zulassung Z-6.5-1571 Rauchschaltanlagen 2000 wurde bis zum Jahr 2012 verlängert. Das bedeutet, dass bereits bestehende Anlagen weiterhin mit Nachfolgeprodukten kombiniert werden können.
- Die Zulassung Z-6.5-1725 Rauchschaltanlagen 2001 wurde um weitere Türschließer u.a. von GEZE erweitert.
- Die Ansteuerung von Seiten- und Deckenklappen an Feuerschutzschiebetüren ist enthalten, wodurch eine zusätzliche Abnahme im Einzelfall entfällt.
Die kompletten Zulassungen können Sie über die nebenstehenden Downloads einsehen.
Planung und Montage einer Feststellanlage gem. DIBt
In den Anwendungsrichtlinien des Deutschen Instituts für Bautechnik ist die Montage von Rauchschaltern beschrieben. Das Entscheidungsdiagramm hilft Ihnen bei der Auswahl der Melderzahl, des Einbauortes und der Einbauart.
Hinweis! Ein Brandmelder erfasst einen Bereich bis zu 2 m nach jeder Seite (Öffnungsbreiten bis 4 m). Größere Öffnungsbreiten verlangen deshalb entsprechend mehr Geräte. Öffnungsbreiten von 4 m bis 8 m erfordern die doppelte Melderzahl.
Abnahmeprüfung
Die eingebaute Anlage muss auf einwandfreie Funktion und vorschriftsmäßige Installation überprüft werden. Nach der Abnahmeprüfung muss im Bereich der installierten Feststellanlage ein Zulassungschild angebracht werden.
Periodische Überwachung
Die Feststellanlage muss vom Betreiber ständig betriebsfähig gehalten und mindestens einmal monatlich auf ihre einwandfreie Funktion überprüft werden. Außerdem ist der Betreiber verpflichtet, mindestens einmal jährlich eine Prüfung auf ordnungsgemäßes und störungsfreies Zusammenwirken aller Geräte sowie eine Wartung vorzunehmen oder vornehmen zu lassen, sofern nicht im Zulassungsbescheid eine kürzere Frist angegeben ist.
Eignungsprüfung
Durch eine Eignungsprüfung ist die Erfüllung der DIBt-Anforderungen nachzuweisen. Die Eignungsprüfung wird vom Verband der Schadenversicherer (VdS) durchgeführt. Es werden grundsätzlich nur komplette Feststellanlagen geprüft. Alle Teile des Systems müssen zusammen geprüft und zugelassen werden. Andernfalls wird die gesamte Anlage nicht zugelassen.
Überwachung der Herstellung
Die Herstellung von Feststellanlagenkomponenten ist laut Baurechtsordnung einer laufenden Überwachung zu unterziehen. Die Überwachung wird gemäß DIN 18200 (Güteüberwachung) durchgeführt. Nur in Verbindung mit einem Güteüberwachungsvertrag gilt die DIBt-Zulassung. Die güteüberwachten Geräte müssen mit einem Überwachungszeichen gekennzeichnet sein.
Downloads
- DIBt Zulassung Z-6.5-1725 Rauchschaltanlage 2001 (3,6 mb)
- DIBt Zulassung Z-6.5-1571 Rauchschaltanlage 2000 (1,3 mb)
- DIBt Zulassung Z-6.5-1891 Rauchschaltanlage für Förderanlagenabschluß (5,9 mb)
- DIBt-Richtlinien für Feststellanlagen (1,9 mb)
- Entscheidungsdiagramm für die Projektierung einer Feststellanlage (39 kb)
- Flyer - DIN 14677 (2,4 mb)
- WIK Bericht (Jan. 2011)_DIN 14677 (1,9 mb)



