in sozialen Einrichtungen durch Brände verursacht. Die meisten entstehen demnach durch technische Defekte, Unachtsamkeit und durch Brandstiftung. Den Erhebungen des bvfa zufolge gab es im vergangenen Jahr
gilt eine Übergangsfrist bis zum 1. Januar 2020. Bei Zuwiderhandlungen, also bei fehlenden oder defekten Rauchwarnmeldern, drohen Bußgelder bis zu 500.000 Euro. Die Aufnahme in den Bußgeldparagrafen ist