Anwendungsregeln für Branderkennung, Brandwarnung und Alarmierung

13.09.2018

Der Brandschutz in Deutschland ist stark reglementiert. Neben Maßnahmen des baulichen und organisatorischen Brandschutzes finden sich unter anderem im Bauordnungsrecht der Länder auch Anforderungen an den anlagentechnischen Brandschutz.

Lesen Sie den Beitrag unserer Hekatron-Brandschutz-Experten Thomas Litterst und Bastian Nagel zum Thema "Anwendungsregeln für Branderkennung, Brandwarnung und Alarmierung" welchen sie gemeinsam für das de-Jahrbuch Elektrotechnik für Handwerk und Industrie 2019 verfasst haben.

Der Beitrag gibt einen Überblick, welche Regelwerke zur Erfüllung welcher Funktionen herangezogen werden können. Darüber hinaus zeigt er einige wesentliche Neuerungen auf und gibt einen Ausblick auf zukünftige Entwicklungen.

 

Anlagentechnik auf Basis bauordnungsrechtlicher Forderungen

Während sich brandschutztechnische Maßnahmen bei Standardbauten direkt aus den Landesbauordnungen ergeben, sind bei Gebäuden besonderer Art oder Nutzung (Sonderbauten) tiefergehende Betrachtungen erforderlich. Diese erfolgen in der Regel in objektspezifischen Brandschutzkonzepten, die bei geregelten Sonderbauten auf Basis der entsprechenden Sonderbauvorschriften erstellt werden. Bei Gebäuden, bei denen es solche Vorschriften nicht gibt (ungeregelte Sonderbauten) oder bei denen von den Regelungen abgewichen wird, kommen die Ingenieurmethoden des Brandschutzes zum Einsatz.

Für jede Anwendung die richtige Norm

Zur Erleichterung und Standardisierung von Planung, Aufbau und Betrieb anlagentechnischer Brandschutzlösungen existieren verschiedene Anwendungsnormen. Für die darin enthaltenen technischen Regeln wird in der Regel vermutet, dass mit ihrer Erfüllung die allgemein anerkannten Regeln der Technik eingehalten werden (Vermutungswirkung).

Das de-Jahrbuch können Sie hier bestellen: https://shop.elektro.net/jahrbuecher/