Brandschutz in Kleinbetrieben

09.10.2020

Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) informiert über Brandschutz in Kleinbetrieben.

Neben dem Bauordnungsrecht befasst sich auch das Arbeitsschutzrecht mit dem Thema "Brandschutz". Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) informiert in der Arbeitssicherheitsinformation ASI 9.30 über Brandschutz in Kleinbetrieben und geht darin unter anderem auf die Erfordernisse von Rauchwarnmelder ein. Unter anderem heißt es:" In den meisten Bauordnungen [...] besteht keine Rauchwarnmelderpflicht für gewerblich genutzte Räume und Hallen. In manchen Bundesländern gibt es jedoch Regelungen für Rauchwarnmelder in Pflegeeinrichtungen, Hotels und Kindergärten mit Schlafräumen. Es kommt also immer auf die Art des Gewerbes und die einschlägige Regelung im jeweiligen Bundesland an. Vor allem in Räumen mit erhöhter Brandgefährdung können sie sinnvoll sein."

Ob und wo Rauchwarnmelder gebraucht werden bzw. sinnvoll sind geht aus der Gefährdungsbeurteilung hervor. Prüfung und Wartung von Rauchwarnmeldern sind darin ebenfalls festzuhalten. Die Arbeitsinformation finden Sie als PDF hier zum Download.