Brandschutzgehäuse: Bauartgenehmigung gibt Rechtssicherheit

02.04.2019

Die Vorgabe ist unmissverständlich: Mindestens 30 Minuten lang muss eine Alarmierungsanlage, in der Signalgeber der Brandmeldeanlage eingesetzt sind, im Brandfall unterbrechungsfrei arbeiten.

Um diese Vorschrift der Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie (MLAR) erfüllen zu können, kann die Anlage durch Brandschutzgehäuse abgetrennt werden. Um die Funktion der Anlage im Brandfall über die geforderte Mindestdauer nachzuweisen, ist für diese Kombination aus Zentrale und Brandschutzgehäuse eine allgemeine Bauartgenehmigung erforderlich. 

Anders als andere Hersteller, die den gemeinsamen Funktionserhalt von Brandschutzgehäuse und Brandmeldezentrale lediglich über Prüfberichte einer Materialprüfanstalt (MPA) belegen, verfügt Hekatron Brandschutz über diese geforderte Bauartgenehmigung. Erteilt wurde sie bereits Mitte 2018 vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) für das Brandschutzgehäuse BSG FWE 30-H und die Integral-IP-Brandmelderzentralen MX und CX. 

Dank dieser allgemeinen Bauartgenehmigung sind Sie auf der sicheren Seite. Denn sie gestattet es Ihnen, Brandmelde- und Alarmierungsanlagen wirtschaftlich und dabei absolut rechtssicher zu planen, auszuschreiben und zu errichten.