Die neue Hessische Bauordnung (HBO)

28.11.2018

Alle Räume, in denen bestimmungsgemäß geschlafen wird, müssen jetzt mit Rauchwarnmeldern ausgestattet werden.

Die Hessische Bauordnung (HBO) wurde überarbeitet. In diesem Zusammenhang wurde die Rauchwarnmelderpflicht auch auf gewerbliche und landwirtschaftliche Betriebe ausgeweitet. Die neue Bauordnung ist seit 07.07.2018 gültig. Vergleichbar mit den Landesbauordnungen in Baden-Württemberg und Sachsen müssen nun alle Räume, in denen bestimmungsgemäß geschlafen wird, mit Rauchwarnmeldern ausgestattet werden.

 

Was hat sich geändert?

Die erweiterte Ausstattungspflicht betrifft nun zusätzlich zu Wohnungen auch gewerbliche, kommunale und landwirtschaftliche Betriebe, die für Mitarbeiter, Zeitkräfte oder Besucher Räume zum Schlafen in ihrem Gebäude oder in Unterkünften bereitstellen.

Die Ausstattungspflicht betrifft somit auch kleine Pensionen und Hotels mit bis zu 30 Gästebetten, die nicht unter die hessische Beherbergungsstättenrichtlinie fallen. Auch Kindertagesstätten, in denen Kinder mittags schlafen, sind betroffen. Die neue Ausstattungspflicht betrifft aber auch alle Krankenhäuser, Heime und sonstigen Einrichtungen, in denen „bestimmungsgemäß“ Menschen schlafen.

 

Welche Strafen drohen bei Nichteinhaltung der Pflicht?

Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen diese Regelungen verstößt, handelt ordnungswidrig, was nach der Hessischen Bauordnung mit bis zu 500.000 EUR geahndet werden kann.

 

Alle weiteren Informationen zu Fristen, Verantwortlichkeiten, wo Rauchwarnmelder angebracht werden müssen und konkrete Beispiele finden Sie im angehängten Whirtepaper oder auf unserer Homepage unter folgendem Link: Die neue Hessische Bauordnung (HBO)