Nachrüstpflicht für Rauchwarnmelder in Hotels in Nordrhein-Westfalen

15.11.2019

Die Sonderbauverordnung Nordrhein-Westfalen ist eine Verordnung über den Bau und den Betrieb von Sonderbauten wie Versammlungsstätten, Beherbergungsstätten oder Verkaufsstätten. Am 02. August verkündete das Land Nordrhein-Westfalen eine Änderung dieses Dokuments, die am 15. November 2019 in Kraft getreten ist.

Mit der Änderung weitet das Land Nordrhein-Westfalen den Sicherheitsstandard für neue Beherbergungsstätten jetzt auch auf Bestandsbauten aus. Bis zum 1. Januar 2021 müssen danach in bestehenden Beherbergungsstätten mit mehr als 60 Betten Rauchwarnmelder installiert werden, sofern in diesen Räumen noch keine automatischen Brandmelder vorhanden sind. In Neubauten von Hotels dieser Größe sind nach wie vor Brandmeldeanlagen zu installieren. Mit der Aktualisierung der Sonderbauverordnung folgt NRW dem Trend, die Rauchwarnmelderpflicht umfassender zu regeln. Denn die Landesregierung führte die Rauchwarnmelderpflicht zunächst lediglich für Wohnungen und Hotels mit bis zu 60 Betten ein. Vorreiter bei der umfassenderen Regelung sind Bundesländer wie Baden-Württemberg, Hessen und Sachsen. Hier wurde die Rauchwarnmelderpflicht für alle Nutzungen geregelt, in denen bestimmungsgemäß geschlafen wird.

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Bis zum 1. Januar 2021 müssen in bestehenden Beherbergungsstätten mit mehr als 60 Betten Rauchwarnmelder installiert werden.

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