Der neue Entwurf der europäischen Norm beschäftigt sich dagegen mit Fragen wie: Welche vertraglichen Vereinbarungen müssen getroffen werden? Wie können die Sicherheitsnachweise erbracht werden? Welche Anforderungen und Nachweise werden an das System gestellt? Durch die Überarbeitung der Dienstleistungsnorm für Remote Services sind die Anforderungen an die Bereitstellung von sicheren Ferndiensten für Brandsicherheits- und Sicherheitsanlagen jetzt also umfassender und konkreter beschrieben. Bis Ende Juni 2020 kann die Norm DIN EN 50710:2020-05 bzw. VDE 0830-101-1:2020-05 öffentlich kommentiert werden.