Darin hat der Gesetzgeber die Bestimmungen zur Sicherstellung der Betriebsbereitschaft von Rauchwarnmeldern modifiziert. Künftig kann der Eigentümer der Immobilie diese Verpflichtung selbst übernehmen [...] weiterhin den unmittelbaren Besitzer, also den Wohnungsnutzer, dazu, die Betriebsbereitschaft der Rauchwarnmelder sicherzustellen. Diese Regelung erscheint auf den ersten Blick vorteilhaft für den Eigentümer [...] Daher kann der Eigentümer auf Nummer sichergehen, wenn er die Verantwortung für die jährliche Funktionsprüfung selbst übernimmt und einen Dienstleister damit beauftragt. Dies war bisher nur unter bestimmten